Teilnahmebedingungen für Picknick-Set-Gewinnspiel 2025
§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Prime Management Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der jeweils konkrete Veranstalter ergibt sich aus dem Gewinnspiel selbst bzw. aus dem Impressum, welches den Verantwortlichen im Rahmen des Gewinnspiels benennt.
Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig dem Veranstalter.
§ 2 Veranstalter
Soweit ein Gewinnspiel des Veranstalters über deren Social-Media-Kanäle betrieben wird, steht entsprechendes Gewinnspiel in keiner Verbindung zu facebook/Instagram und wird in keiner Weise von facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert.
Alleiniger Verantwortlicher und Ansprechpartner für derartige Gewinnspiele ist der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind daher direkt an den Veranstalter und nicht an facebook/Instagram zu richten.
Der Veranstalter stellt facebook/Instagram von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Gewinnspielen frei.
§ 3 Teilnahme
Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch die vollständige Erfüllung der konkreten Gewinnspielanforderungen. Die Teilnahme am Picknick-Set-Gewinnspiel setzt voraus, dass der Gewinnspielbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums mit „Gefällt mir“ markiert wird, dem Instagram-Account „rheinruhrzentrum“ gefolgt wird und im Kommentarbereich genannt werden soll, was oder wer beim perfekten Picknick nicht fehlen darf.
Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Teilnehmer müssen wohnhaft in Deutschland sein. Soweit nicht anders benannt, kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die vollständige Erfüllung der Anforderungen des konkreten Gewinnspiels voraus.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel
Unternehmensangehörige und Mitarbeiter des Veranstalters, ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen sowie andere an der Organisation, Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligte Personen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unternehmensangehörige und Mitarbeiter jener Unternehmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere der Übermittlung falscher Angaben zur Person oder der Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, oder eines vergleichbar schweren Verstoßes behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, Teilnehmer nach freiem Ermessen – ggf. nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
Soweit nicht anders benannt, ist eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Teilnehmer unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Falle von nachträglichen Ausschlüssen behält der Veranstalter sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
§ 5 Zeitraum, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
10.04.2025 ab 09:00 Uhr bis 15.04.2025 13:00 Uhr.
Mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums werden die Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost und nachfolgend so zeitnah wie möglich benachrichtigt. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlicher Nachricht über den jeweiligen Social Media Account des Teilnehmers.
Die Abholung des Gewinns erfolgt ab dem 17.04.2025 von Montag – Samstag zwischen 10:00-20:00 Uhr außer am gegen Vorlage des Personalausweises an der Kundeninformation im Rhein-Ruhr-Zentrum. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden verfällt der Anspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.
Verlost werden zwei Picknick Sets von Hema.
Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder an diese abgetreten werden.
Nur die nach Maßgabe des Abs. 3 ausgelosten Gewinner können den verlosten Gewinn beanspruchen. Alle übrigen Teilnehmer des Gewinnspiels haben keinen Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Gewinnersatz.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.
§ 7 Haftung
Der Veranstalter wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen, deren Anbieter nicht der Veranstalter ist, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein.
Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen und sonstige Ausfälle in Bezug auf das Gewinnspiel, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden.
Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Auslobungspflicht verletzt wurde. Wesentliche Auslobungspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung von Auslobungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für ihre Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden Daten der Teilnehmer (Instagram Name, Inhalte des Kommentars und im Falle des Gewinns Postadresse/ Postanschrift) gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Gewinnspiels durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters.
Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters (konkret von beiden o.g. Firmen) ist Vanessa Martin.
Widerspruchsrecht:
Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, in die er zuvor eingewilligt hatte, beim Veranstalter durch einfache E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Widerspruch einzulegen: rrz@cbre.com. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des betroffenen Teilnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§ 9 Sonstiges
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge und die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel Karneval
§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines
Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Prime Management Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der jeweils konkrete Veranstalter ergibt sich aus dem Gewinnspiel selbst bzw. aus dem Impressum, welches den Verantwortlichen im Rahmen des Gewinnspiels benennt.
Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig dem Veranstalter.
§ 2 Veranstalter
Soweit ein Gewinnspiel des Veranstalters über deren Social-Media-Kanäle betrieben wird, steht entsprechendes Gewinnspiel in keiner Verbindung zu facebook/Instagram und wird in keiner Weise von facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert.
Alleiniger Verantwortlicher und Ansprechpartner für derartige Gewinnspiele ist der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind daher direkt an den Veranstalter und nicht an facebook/Instagram zu richten.
Der Veranstalter stellt facebook/Instagram von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Gewinnspielen frei.
§ 3 Teilnahme
Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch die vollständige Erfüllung der konkreten Gewinnspielanforderungen. Die Teilnahme am Karnevals-Gewinnspiel setzt voraus, dass der Gewinnspielbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums mit „Gefällt mir“ markiert wird, dem Instagram-Account „rheinruhrzentrum“ gefolgt wird und im Kommentarbereich die Person markiert wird, mit der man gerne auf den Ball gehen möchte.
Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Teilnehmer müssen wohnhaft in Deutschland sein. Soweit nicht anders benannt, kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die vollständige Erfüllung der Anforderungen des konkreten Gewinnspiels voraus.
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.
§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel
Unternehmensangehörige und Mitarbeiter des Veranstalters, ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen sowie andere an der Organisation, Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligte Personen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unternehmensangehörige und Mitarbeiter jener Unternehmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere der Übermittlung falscher Angaben zur Person oder der Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, oder eines vergleichbar schweren Verstoßes behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, Teilnehmer nach freiem Ermessen – ggf. nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.
Soweit nicht anders benannt, ist eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Teilnehmer unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Falle von nachträglichen Ausschlüssen behält der Veranstalter sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.
§ 5 Zeitraum, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
12.02.2025 ab 13:00 Uhr bis 17.02.2025 13:00 Uhr.
Mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums wird der Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost und nachfolgend so zeitnah wie möglich benachrichtigt. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlicher Nachricht über den jeweiligen Social Media Account des Teilnehmers.
Die Abholung des Gewinns erfolgt ab dem 18.02.2025 von Montag – Samstag zwischen 10:00-20:00 Uhr gegen Vorlage des Personalausweises an der Kundeninformation im Rhein-Ruhr-Zentrum. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden verfällt der Anspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.
Verlost werden 4x2 Freikarten für die Närrische Nacht am 28.02. um 19:30 Uhr.
Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder an diese abgetreten werden.
Nur der nach Maßgabe des Abs. 3 ausgeloste Gewinner kann den verlosten Gewinn beanspruchen. Alle übrigen Teilnehmer des Gewinnspiels haben keinen Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Gewinnersatz.
§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.
§ 7 Haftung
Der Veranstalter wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.
Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen, deren Anbieter nicht der Veranstalter ist, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein.
Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen und sonstige Ausfälle in Bezug auf das Gewinnspiel, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden.
Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Auslobungspflicht verletzt wurde. Wesentliche Auslobungspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung von Auslobungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.
Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für ihre Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Datenschutz
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden Daten der Teilnehmer (Instagram Name, Inhalte des Kommentars und im Falle des Gewinns Postadresse/ Postanschrift) gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Gewinnspiels durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters.
Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters (konkret von beiden o.g. Firmen) ist Vanessa Martin.
Widerspruchsrecht:
Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, in die er zuvor eingewilligt hatte, beim Veranstalter durch einfache E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Widerspruch einzulegen: rrz@cbre.com. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des betroffenen Teilnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
§ 9 Sonstiges
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge und die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Gender-Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen Teilnahmebedingungen bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern (z. B. „Teilnehmer" und „Gewinner") die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
- Veranstalter
Dieses Gewinnspiel wird ausschließlich vom Rhein-Ruhr Zentrum (RRZ), Humboldtring 13, 45472 Mülheim an der Ruhr (nachfolgend „Veranstalter") angeboten. Durchführendes Unternehmen des Gewinnspiels: Prime Management Marketing GmbH, Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf. Das Gewinnspiel steht nicht in Zusammenhang mit Meta und wird nicht von Meta gesponsert, unterstützt oder organisiert.
- Gegenstand
2.1. Diese Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen und -Datenschutzhinweise regeln die Teilnahme am Gewinnspiel und gegebenenfalls erforderliche Rechteübertragungen. Die Beschreibung, der Ablauf des Gewinnspiels und die ausgelobten Gewinne ergeben sich ergänzend aus der Beschreibung des Veranstalters in den jeweiligen Gewinnspiel-Postings.
2.2. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen und -Datenschutzhinweise angenommen.
- Teilnahme
3.1. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland.
3.2. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Kanal (1 x auf Facebook, 1 x auf Instagram) am Gewinnspiel teilnehmen.
3.3. Die Teilnahme ist möglich innerhalb des im jeweiligen Gewinnspiel-Posting auf Facebook und/oder Instagram angegebenen Zeitraums.
3.4. Als Teilnehmer gilt, wer die im Gewinnspiel genannten Bedingungen erfüllt.
- Gewinne und Gewinnbenachrichtigung
4.1. Die ausgelobten Gewinne ergeben sich aus dem jeweiligen Gewinnspiel-Posting auf Facebook und/oder Instagram.
4.2. Die ausgelobten Gewinne werden nach Ende des Teilnahmezeitraums unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern auf Facebook und Instagram per Zufallsprinzip ermittelt.
4.3. Die Gewinner werden innerhalb von 48 Stunden nach Ende der Verlosung per Privatnachricht über den Kanal benachrichtigt, mit dem der betreffende Teilnehmer am Gewinnspiel teilgenommen hat. Um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen, muss der Gewinner innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt dieser Benachrichtigung antworten und bestätigen, ob und wie er den Gewinn in Anspruch nimmt bzw. abholen wird.
4.4. Sobald dem Gewinner mitgeteilt wurde, dass der Preis zur Abholung bereitsteht, hat er 14 Tage Zeit, den Preis abzuholen.
4.5. Pro Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausbezahlt werden.
4.6. Der Anspruch auf einen Gewinn verfällt, wenn sich der Teilnehmer nicht binnen 48 Stunden auf die Gewinnbenachrichtigung des Veranstalters meldet, oder wenn der Preis nicht innerhalb der 14-tägigen Abholfrist abgeholt wird.
- Einverständniserklärung zur Namensnennung
Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass sein Instagram- bzw. Facebook-Name im Rahmen des Gewinnspiels in einem oder mehreren Postings genannt und verlinkt wird.
- Ausschluss von der Teilnahme
6.1. Ein Verstoß gegen diese Gewinnspiel-Teilnahmebedingungen und -Datenschutzhinweise berechtigt den Veranstalter, den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Das gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer falsche Angaben macht oder verwendete Fotos oder andere Inhalte (z. B. Kommentare) geltendes Recht oder Rechte Dritter verletzen, oder wenn Kommentare als gewaltverherrlichend, anstößig, belästigend oder herabwürdigend angesehen werden können oder in sonstiger Weise gegen das gesellschaftliche Anstandsgefühl verstoßen.
6.2. Ist dem ausgeschlossenen Teilnehmer bereits ein Gewinn zugelost worden, kann der Gewinn nachträglich aberkannt werden.
- Vorzeitige Beendigung
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z. B. Computervirus, Manipulation oder Software-/Hardwarefehler) oder rechtlichen Gründen (z. B. Untersagung durch Facebook) nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels zu garantieren.
- Anwendbares Recht und Rechtsweg
8.1. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
8.2. Der Rechtsweg zur Überprüfung der Auslosung ist ausgeschlossen.
- Datenschutzhinweise
9.1. Diese Datenschutzhinweise gelten für die Datenverarbeitung durch: Prime Management Marketing GmbH, Burggrafenstr. 5, 40545 Düsseldorf (Verantwortlich im Sinne der DSGVO)
Kontaktmöglichkeiten finden Sie über die Kontakt-Sektion auf www.rrz.de.
9.2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck und deren Verwendung:
Die Prime Management Marketing GmbH verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke des jeweiligen Gewinnspiels zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden folgende Daten vom Veranstalter erhoben:
- Instagram- bzw. Facebook-Name
- Der Kommentar unter dem Gewinnspiel-Posting, welcher für die Teilnahme erforderlich ist
Die Erhebung dieser Daten erfolgt zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels. Die Datenverarbeitung erfolgt auf Anfrage des Teilnehmers hin und ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Aktion vernichtet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9.3. Weitergabe von Daten an Dritte:
Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte erfolgt nicht.
9.4. Betroffenenrechte:
Der Teilnehmer hat gegenüber dem Veranstalter folgende Rechte hinsichtlich der ihn betreffenden personenbezogenen Daten:
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Berichtigung oder Löschung
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
Der Teilnehmer hat zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch den Veranstalter zu beschweren.
9.5. Widerspruchsrecht:
Sofern die personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Teilnehmer das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Will er von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen, kann er uns über die Kontakt-Sektion auf www.rrz.de erreichen.