DATENSCHUTZINFORMATIONEN

Die Prime Management Marketing GmbH, Königsallee. 61, 40215 Düsseldorf, verarbeitet personenbezogene Daten zum Zwecke der Oster Live-Auslosung zur Durchführung und Erfüllung des Vertrages gemäß Art. 6 1b) DSGVO. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und nach der Aktion vernichtet.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN Oster Live-Auslosung

Das Gewinnspiel findet am 04.04.2026 um 17:00 Uhr statt. Es werden folgende Gewinne insgesamt in der angegebenen Anzahl verlost: 1x 100€ P&C Wertgutschein, 1x Fotoshooting bei Picture People und 1x Lego-Set, 1x Armband von Pandora und Geschenke von Douglas, 1x Qbo Milk Master Lipstick Red Kaffeekapselmaschine und 1x Espresso Gläser-Set, 1x Tefal AirFryer, 1x Nintendo Switch OLED, 1x 200€ Galeria Wertgutschein, 1x 50€ Galeria Wertgutschein und Geschenke von Pieper. Die Teilnahme erfolgt durch das Vorzeigen eines gültigen Kassenbons am 04.04.2026 an der Eventfläche (EG2 vor Galeria). Teilnahmeberechtigt sind Kassenbons aus dem Zeitraum 30.03. bis einschließlich 04.04.2026. Der Gewinn muss persönlich unter Vorlage des Personalausweises vor Ort im Rhein-Ruhr Zentrum entgegengenommen werden.

Eine Teilnahme ohne Anwesenheit oder eine nachträgliche Zusendung des Gewinns ist ausgeschlossen. Teilnahme ab 18 Jahren. Der/die Gewinner/in erklärt sich bereit, bei der Gewinnübergabe ein Foto von sich machen zu lassen, das auf Social Media veröffentlicht werden darf. Die Gewinner/innen werden per Losverfahren gezogen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Mitarbeiter/innen des Rhein-Ruhr Zentrum, Humboldtring 13, 45472 Mülheim sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Durchführendes Unternehmen des Gewinnspiels: Prime Management Marketing GmbH, Königsallee. 61, 40215 Düsseldorf

Teilnahmebedingungen für Picknick-Set-Gewinnspiel 2025

§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines 

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Prime Management Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der jeweils konkrete Veranstalter ergibt sich aus dem Gewinnspiel selbst bzw. aus dem Impressum, welches den Verantwortlichen im Rahmen des Gewinnspiels benennt.

Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig dem Veranstalter.

§ 2 Veranstalter

Soweit ein Gewinnspiel des Veranstalters über deren Social-Media-Kanäle betrieben wird, steht entsprechendes Gewinnspiel in keiner Verbindung zu facebook/Instagram und wird in keiner Weise von facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert. 

Alleiniger Verantwortlicher und Ansprechpartner für derartige Gewinnspiele ist der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind daher direkt an den Veranstalter und nicht an facebook/Instagram zu richten. 

Der Veranstalter stellt facebook/Instagram von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Gewinnspielen frei. 

§ 3 Teilnahme

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch die vollständige Erfüllung der konkreten Gewinnspielanforderungen. Die Teilnahme am Picknick-Set-Gewinnspiel setzt voraus, dass der Gewinnspielbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums mit „Gefällt mir“ markiert wird, dem Instagram-Account „rheinruhrzentrum“ gefolgt wird und im Kommentarbereich genannt werden soll, was oder wer beim perfekten Picknick nicht fehlen darf.

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Teilnehmer müssen wohnhaft in Deutschland sein. Soweit nicht anders benannt, kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die vollständige Erfüllung der Anforderungen des konkreten Gewinnspiels voraus.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

Unternehmensangehörige und Mitarbeiter des Veranstalters, ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen sowie andere an der Organisation, Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligte Personen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unternehmensangehörige und Mitarbeiter jener Unternehmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere der Übermittlung falscher Angaben zur Person oder der Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, oder eines vergleichbar schweren Verstoßes behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, Teilnehmer nach freiem Ermessen – ggf. nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. 

Soweit nicht anders benannt, ist eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Teilnehmer unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Falle von nachträglichen Ausschlüssen behält der Veranstalter sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern. 

§ 5 Zeitraum, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

10.04.2025 ab 09:00 Uhr bis 15.04.2025 13:00 Uhr.

Mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums werden die Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost und nachfolgend so zeitnah wie möglich benachrichtigt. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlicher Nachricht über den jeweiligen Social Media Account des Teilnehmers. 

Die Abholung des Gewinns erfolgt ab dem 17.04.2025 von Montag – Samstag zwischen 10:00-20:00 Uhr außer am gegen Vorlage des Personalausweises an der Kundeninformation im Rhein-Ruhr-Zentrum. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden verfällt der Anspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.

Verlost werden zwei Picknick Sets von Hema.

Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder an diese abgetreten werden.

Nur die nach Maßgabe des Abs. 3 ausgelosten Gewinner können den verlosten Gewinn beanspruchen. Alle übrigen Teilnehmer des Gewinnspiels haben keinen Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Gewinnersatz.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

§ 7 Haftung

Der Veranstalter wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt. 

Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen, deren Anbieter nicht der Veranstalter ist, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. 

Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. 

Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen und sonstige Ausfälle in Bezug auf das Gewinnspiel, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden.

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Auslobungspflicht verletzt wurde. Wesentliche Auslobungspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung von Auslobungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden Daten der Teilnehmer (Instagram Name, Inhalte des Kommentars und im Falle des Gewinns Postadresse/ Postanschrift) gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Gewinnspiels durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters.

Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters (konkret von beiden o.g. Firmen) ist Vanessa Martin.

Widerspruchsrecht:

Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, in die er zuvor eingewilligt hatte, beim Veranstalter durch einfache E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Widerspruch einzulegen: rrz@cbre.com. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des betroffenen Teilnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

§ 9 Sonstiges

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge und die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. 

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel Karneval

§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Prime Management Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der jeweils konkrete Veranstalter ergibt sich aus dem Gewinnspiel selbst bzw. aus dem Impressum, welches den Verantwortlichen im Rahmen des Gewinnspiels benennt.

Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig dem Veranstalter.

§ 2 Veranstalter

Soweit ein Gewinnspiel des Veranstalters über deren Social-Media-Kanäle betrieben wird, steht entsprechendes Gewinnspiel in keiner Verbindung zu facebook/Instagram und wird in keiner Weise von facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert.

Alleiniger Verantwortlicher und Ansprechpartner für derartige Gewinnspiele ist der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind daher direkt an den Veranstalter und nicht an facebook/Instagram zu richten.

Der Veranstalter stellt facebook/Instagram von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Gewinnspielen frei.

§ 3 Teilnahme

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch die vollständige Erfüllung der konkreten Gewinnspielanforderungen. Die Teilnahme am Karnevals-Gewinnspiel setzt voraus, dass der Gewinnspielbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums mit „Gefällt mir“ markiert wird, dem Instagram-Account „rheinruhrzentrum“ gefolgt wird und im Kommentarbereich die Person markiert wird, mit der man gerne auf den Ball gehen möchte.

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Teilnehmer müssen wohnhaft in Deutschland sein. Soweit nicht anders benannt, kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die vollständige Erfüllung der Anforderungen des konkreten Gewinnspiels voraus.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

Unternehmensangehörige und Mitarbeiter des Veranstalters, ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen sowie andere an der Organisation, Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligte Personen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unternehmensangehörige und Mitarbeiter jener Unternehmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere der Übermittlung falscher Angaben zur Person oder der Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, oder eines vergleichbar schweren Verstoßes behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, Teilnehmer nach freiem Ermessen – ggf. nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

Soweit nicht anders benannt, ist eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Teilnehmer unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Falle von nachträglichen Ausschlüssen behält der Veranstalter sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

§ 5 Zeitraum, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

12.02.2025 ab 13:00 Uhr bis 17.02.2025 13:00 Uhr.

Mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums wird der Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost und nachfolgend so zeitnah wie möglich benachrichtigt. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlicher Nachricht über den jeweiligen Social Media Account des Teilnehmers.

Die Abholung des Gewinns erfolgt ab dem 18.02.2025 von Montag – Samstag zwischen 10:00-20:00 Uhr gegen Vorlage des Personalausweises an der Kundeninformation im Rhein-Ruhr-Zentrum. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden verfällt der Anspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.

Verlost werden 4x2 Freikarten für die Närrische Nacht am 28.02. um 19:30 Uhr.

Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder an diese abgetreten werden.

Nur der nach Maßgabe des Abs. 3 ausgeloste Gewinner kann den verlosten Gewinn beanspruchen. Alle übrigen Teilnehmer des Gewinnspiels haben keinen Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Gewinnersatz.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

§ 7 Haftung

Der Veranstalter wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.

Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen, deren Anbieter nicht der Veranstalter ist, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein.

Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen und sonstige Ausfälle in Bezug auf das Gewinnspiel, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden.

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Auslobungspflicht verletzt wurde. Wesentliche Auslobungspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung von Auslobungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden Daten der Teilnehmer (Instagram Name, Inhalte des Kommentars und im Falle des Gewinns Postadresse/ Postanschrift) gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Gewinnspiels durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters.

Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters (konkret von beiden o.g. Firmen) ist Vanessa Martin.

Widerspruchsrecht:

Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, in die er zuvor eingewilligt hatte, beim Veranstalter durch einfache E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Widerspruch einzulegen: rrz@cbre.com. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des betroffenen Teilnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

§ 9 Sonstiges

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge und die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

DATENSCHUTZINFORMATIONEN

Die Prime Management Marketing GmbH, Königsallee. 61, 40215 Düsseldorf, verarbeitet personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Ostereiersuch-Aktion gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Sie werden nach Abschluss der Aktion und Abwicklung aller Gewinne gelöscht.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN für die Ostereiersuch-Aktion 2026

Veranstalter: Prime Management Marketing GmbH, Königsallee. 61, 40215 Düsseldorf, in Zusammenarbeit mit dem Rhein-Ruhr Zentrum, Humboldtring 13, 45472 Mülheim.

Zeitraum: Die Ostereiersuch-Aktion findet vom 30.03.2026 bis einschließlich 02.04.2026 statt. Pro Aktionstag werden 50 Eier im Center verteilt. Bei einem gefundenem Ei, erhält der/die Gewinner/eine Gewinnerin jeweils einen Eisgutschein. Die Gewinnausgabe erfolgt bei Rückgabe des gefundenem Ei an der Kundeninformation im Centermanagement (EG1).

Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahmeberechtigt sind Kinder bis einschließlich 13 Jahre. Pro Kind ist die Teilnahme an einem Aktionstag nur einmal möglich.

Gewinne & Gewinnbenachrichtigung: Es werden altersgerechte Gewinne (Eisgutschein für eine gratis Eis-Kugel bei Wonder Waffel, Eiscafé Ca ´d´Oro oder Eiscafé La Gondola) verlost. Der Gewinn muss persönlich im Rhein-Ruhr Zentrum abgeholt werden. Eine Zusendung des Gewinns ist ausgeschlossen.

Ausschlüsse: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein-Ruhr Zentrums sowie der Prime Management Marketing GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Eine Barauszahlung der Gewinne ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜRS RHEIN-RUHR ZENTRUM INSTAGRAM UND/ODER FACEBOOK GEWINNSPIELE

§1 Teilnahme

1.1 Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rhein Ruhr Zentrums sowie der Prime Management Marketing GmbH sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

1.2 Das Gewinnspiel findet im Rahmen der Aktion „Kunst die verbindet“ vom 9. bis 11. Juli 2026 im Rhein Ruhr Zentrum statt.

1.3 Die Teilnahme erfolgt durch das Sammeln von Stempeln auf der offiziellen Stempelkarte der Aktion. Die Stempelkarte ist während der Veranstaltung an der Eventfläche im EG2 vor Galeria erhältlich.

1.4 Für jede der drei Gestaltungstechniken der Aktion erhalten Teilnehmer nach erfolgreicher Teilnahme einen Stempel auf ihrer Stempelkarte. Jede Gestaltungstechnik kann nur einmal gestempelt werden.

1.5 Am Samstag, den 11. Juli 2026, kann die Stempelkarte zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr an der Eventfläche vorgelegt werden. Für jeden gesammelten Stempel erhält der Teilnehmer ein Gewinnlos. Bei drei gesammelten Stempeln erhält der Teilnehmer somit drei Gewinnlose und erhöht entsprechend seine Gewinnchance.

1.6 Von jedem ausgegebenen Gewinnlos wird ein Los in die Gewinnspielbox eingeworfen. Das zweite Los verbleibt beim Teilnehmer und dient als Nachweis im Gewinnfall.

1.7 Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos. Der Erwerb von Waren oder Dienstleistungen ist für die Teilnahme nicht erforderlich.

1.8 Jeder Teilnehmer kann nur mit seinen persönlich erworbenen Gewinnlosen teilnehmen. Eine Übertragung von Stempelkarten oder Gewinnlosen auf Dritte ist ausgeschlossen.

1.9 Die Verwendung jeglicher Art von Manipulationen oder missbräuchlichen Handlungen führt zum sofortigen Ausschluss vom Gewinnspiel.

§2 Verlosung und Gewinn

2.1 Unter allen gültigen Gewinnlosen wird ein Gewinner per Zufallsprinzip ermittelt.

2.2 Die Verlosung findet am Samstag, den 11. Juli 2026, um 16:00 Uhr im Rahmen der Enthüllung des Gemeinschaftskunstwerks auf der Eventfläche im EG2 vor Galeria statt.

2.3 Der Hauptgewinn besteht aus einem Gutscheinpaket im Gesamtwert von 1.000 Euro. Dieses umfasst Einkaufsgutscheine von Adventica, Fielmann, HEMA, Picture People und s.Oliver im Wert von jeweils 150 Euro, einen Gutschein von Thalia im Wert von 130 Euro, einen Gutschein von Depot im Wert von 20 Euro sowie einen Gutschein vom DönerHaus im Wert von 100 Euro.

2.4 Der Gewinner muss zum Zeitpunkt der Ziehung persönlich vor Ort anwesend sein und sein Gewinnlos als Nachweis vorlegen können. Ist der Gewinner nicht anwesend oder kann das entsprechende Gewinnlos nicht vorgelegt werden, verfällt der Gewinnanspruch. In diesem Fall wird unmittelbar ein neues Gewinnlos gezogen.

2.5 Eine Barauszahlung oder ein Umtausch des Gewinns ist ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

§3 Allgemeine Bestimmungen

3.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

3.2 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit aus wichtigem Grund zu ändern, zu unterbrechen oder vorzeitig zu beenden, sofern dies aufgrund technischer oder rechtlicher Gründe erforderlich ist.

3.3 Änderungen im Ablauf oder Programm der Veranstaltung bleiben vorbehalten.

§4 Veranstalter

Veranstalter des Gewinnspiels ist:

Prime Management Marketing GmbH
Burggrafenstraße 5
40545 Düsseldorf

§5 Datenschutz

5.1 Verarbeitung personenbezogener Daten

Zur Durchführung des Gewinnspiels werden ausschließlich die personenbezogenen Daten verarbeitet, die für die Gewinnabwicklung erforderlich sind. Hierzu zählen Vorname, Nachname sowie gegebenenfalls Kontaktdaten des Gewinners.

Die Daten werden ausschließlich zum Zweck der Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels verarbeitet und nach dessen vollständiger Abwicklung gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

5.2 Rechtsgrundlage

Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Durchführung des Gewinnspiels.

5.3 Gewinnerermittlung

Die Ermittlung des Gewinners erfolgt per Zufallsprinzip unter allen gültigen Gewinnlosen.

Teilnahmebedingungen für Picknick-Set-Gewinnspiel 2025

§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines 

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Prime Management Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der jeweils konkrete Veranstalter ergibt sich aus dem Gewinnspiel selbst bzw. aus dem Impressum, welches den Verantwortlichen im Rahmen des Gewinnspiels benennt.

Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig dem Veranstalter.

§ 2 Veranstalter

Soweit ein Gewinnspiel des Veranstalters über deren Social-Media-Kanäle betrieben wird, steht entsprechendes Gewinnspiel in keiner Verbindung zu facebook/Instagram und wird in keiner Weise von facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert. 

Alleiniger Verantwortlicher und Ansprechpartner für derartige Gewinnspiele ist der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind daher direkt an den Veranstalter und nicht an facebook/Instagram zu richten. 

Der Veranstalter stellt facebook/Instagram von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Gewinnspielen frei. 

§ 3 Teilnahme

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch die vollständige Erfüllung der konkreten Gewinnspielanforderungen. Die Teilnahme am Picknick-Set-Gewinnspiel setzt voraus, dass der Gewinnspielbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums mit „Gefällt mir“ markiert wird, dem Instagram-Account „rheinruhrzentrum“ gefolgt wird und im Kommentarbereich genannt werden soll, was oder wer beim perfekten Picknick nicht fehlen darf.

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Teilnehmer müssen wohnhaft in Deutschland sein. Soweit nicht anders benannt, kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die vollständige Erfüllung der Anforderungen des konkreten Gewinnspiels voraus.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

Unternehmensangehörige und Mitarbeiter des Veranstalters, ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen sowie andere an der Organisation, Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligte Personen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unternehmensangehörige und Mitarbeiter jener Unternehmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere der Übermittlung falscher Angaben zur Person oder der Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, oder eines vergleichbar schweren Verstoßes behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, Teilnehmer nach freiem Ermessen – ggf. nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen. 

Soweit nicht anders benannt, ist eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Teilnehmer unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Falle von nachträglichen Ausschlüssen behält der Veranstalter sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern. 

§ 5 Zeitraum, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

10.04.2025 ab 09:00 Uhr bis 15.04.2025 13:00 Uhr.

Mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums werden die Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost und nachfolgend so zeitnah wie möglich benachrichtigt. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlicher Nachricht über den jeweiligen Social Media Account des Teilnehmers. 

Die Abholung des Gewinns erfolgt ab dem 17.04.2025 von Montag – Samstag zwischen 10:00-20:00 Uhr außer am gegen Vorlage des Personalausweises an der Kundeninformation im Rhein-Ruhr-Zentrum. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden verfällt der Anspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.

Verlost werden zwei Picknick Sets von Hema.

Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder an diese abgetreten werden.

Nur die nach Maßgabe des Abs. 3 ausgelosten Gewinner können den verlosten Gewinn beanspruchen. Alle übrigen Teilnehmer des Gewinnspiels haben keinen Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Gewinnersatz.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

§ 7 Haftung

Der Veranstalter wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt. 

Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen, deren Anbieter nicht der Veranstalter ist, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein. 

Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen. 

Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen und sonstige Ausfälle in Bezug auf das Gewinnspiel, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden.

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Auslobungspflicht verletzt wurde. Wesentliche Auslobungspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung von Auslobungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden Daten der Teilnehmer (Instagram Name, Inhalte des Kommentars und im Falle des Gewinns Postadresse/ Postanschrift) gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Gewinnspiels durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters.

Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters (konkret von beiden o.g. Firmen) ist Vanessa Martin.

Widerspruchsrecht:

Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, in die er zuvor eingewilligt hatte, beim Veranstalter durch einfache E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Widerspruch einzulegen: rrz@cbre.com. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des betroffenen Teilnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

§ 9 Sonstiges

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge und die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden. 

Teilnahmebedingungen für Gewinnspiel Karneval

§ 1 Geltungsbereich; Allgemeines

Diese Teilnahmebedingungen gelten für Gewinnspiele, die von der Prime Management Marketing GmbH (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt werden. Der jeweils konkrete Veranstalter ergibt sich aus dem Gewinnspiel selbst bzw. aus dem Impressum, welches den Verantwortlichen im Rahmen des Gewinnspiels benennt.

Die Auswahl des Gewinners, die Bestimmung der Gewinnspielpreise, die Bedingungen für einen Gewinn oder die Teilnahme, die Auswahl der Daten für den Beginn des Gewinnspiels, den Einsendeschluss und die Auslosung obliegen einzig dem Veranstalter.

§ 2 Veranstalter

Soweit ein Gewinnspiel des Veranstalters über deren Social-Media-Kanäle betrieben wird, steht entsprechendes Gewinnspiel in keiner Verbindung zu facebook/Instagram und wird in keiner Weise von facebook/Instagram gesponsert, unterstützt und organisiert.

Alleiniger Verantwortlicher und Ansprechpartner für derartige Gewinnspiele ist der Veranstalter. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind daher direkt an den Veranstalter und nicht an facebook/Instagram zu richten.

Der Veranstalter stellt facebook/Instagram von jeglichen Forderungen im Zusammenhang mit durchgeführten Gewinnspielen frei.

§ 3 Teilnahme

Die Teilnahme an einem Gewinnspiel erfolgt durch die vollständige Erfüllung der konkreten Gewinnspielanforderungen. Die Teilnahme am Karnevals-Gewinnspiel setzt voraus, dass der Gewinnspielbeitrag innerhalb des Teilnahmezeitraums mit „Gefällt mir“ markiert wird, dem Instagram-Account „rheinruhrzentrum“ gefolgt wird und im Kommentarbereich die Person markiert wird, mit der man gerne auf den Ball gehen möchte.

Die Teilnahme an Gewinnspielen ist nur Personen möglich, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die voll geschäftsfähig sind. Die Teilnehmer müssen wohnhaft in Deutschland sein. Soweit nicht anders benannt, kann jeder Gewinn nur einmal und von einer Person beansprucht werden, sind Mehrfachteilnahmen ausgeschlossen und setzt die Teilnahme an der Gewinnauslosung die vollständige Erfüllung der Anforderungen des konkreten Gewinnspiels voraus.

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und unabhängig von dem Erwerb von Waren oder Dienstleistungen. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

§ 4 Ausschluss vom Gewinnspiel

Unternehmensangehörige und Mitarbeiter des Veranstalters, ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes verbundene Unternehmen sowie andere an der Organisation, Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels unmittelbar beteiligte Personen sind von der Gewinnspielteilnahme ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Unternehmensangehörige und Mitarbeiter jener Unternehmen, die Preise zur Verfügung gestellt haben.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen, insbesondere der Übermittlung falscher Angaben zur Person oder der Beeinflussung der Chancengleichheit durch technische Manipulation, oder eines vergleichbar schweren Verstoßes behält sich der Veranstalter zudem das Recht vor, Teilnehmer nach freiem Ermessen – ggf. nachträglich – von der Teilnahme am Gewinnspiel auszuschließen.

Soweit nicht anders benannt, ist eine Mehrfachteilnahme an einem Gewinnspiel durch einen Teilnehmer unzulässig und kann ebenfalls zum Ausschluss von der Teilnahme führen. Im Falle von nachträglichen Ausschlüssen behält der Veranstalter sich vor, Gewinne auch nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

§ 5 Zeitraum, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels

12.02.2025 ab 13:00 Uhr bis 17.02.2025 13:00 Uhr.

Mit Ablauf des ausgewiesenen Zeitraums wird der Gewinner per Zufallsprinzip ausgelost und nachfolgend so zeitnah wie möglich benachrichtigt. Je nach Ausgestaltung des Gewinnspiels erfolgt die Benachrichtigung per Brief, E-Mail, Telefonanruf oder persönlicher Nachricht über den jeweiligen Social Media Account des Teilnehmers.

Die Abholung des Gewinns erfolgt ab dem 18.02.2025 von Montag – Samstag zwischen 10:00-20:00 Uhr gegen Vorlage des Personalausweises an der Kundeninformation im Rhein-Ruhr-Zentrum. Der Gewinner muss innerhalb von 48 Stunden nach Versand auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, um seinen Gewinnanspruch geltend zu machen. Antwortet der Gewinner nicht innerhalb von 48 Stunden verfällt der Anspruch und es wird ein neuer Gewinner gezogen.

Verlost werden 4x2 Freikarten für die Närrische Nacht am 28.02. um 19:30 Uhr.

Eine Barauszahlung der Gewinne oder ein etwaiger Gewinnersatz ist nicht möglich. Gewinnansprüche können nicht auf andere Personen übertragen oder an diese abgetreten werden.

Nur der nach Maßgabe des Abs. 3 ausgeloste Gewinner kann den verlosten Gewinn beanspruchen. Alle übrigen Teilnehmer des Gewinnspiels haben keinen Anspruch auf den Gewinn oder einen entsprechenden Gewinnersatz.

§ 6 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, insbesondere dann, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus sonstigen wichtigen Gründen, wie beispielsweise höhere Gewalt, eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann der Veranstalter von dieser Person für den entstandenen Schaden Ersatz verlangen.

§ 7 Haftung

Der Veranstalter wird spätestens mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen in Bezug auf das konkrete Gewinnspiel frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen ein früherer Zeitpunkt ergibt.

Für Sach- und/oder Rechtsmängel an den Gewinnen, deren Anbieter nicht der Veranstalter ist, haftet der Veranstalter nicht. Der Veranstalter wird jedoch, soweit möglich, bei der Regulierung von Gewährleistungsansprüchen behilflich sein.

Der Veranstalter haftet nicht für die Insolvenz eines mit der Gewinnbereitstellung beauftragten Dienstleisters/ Händlers/ Herstellers sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.

Der Veranstalter haftet nicht für Verluste, Verspätungen und sonstige Ausfälle in Bezug auf das Gewinnspiel, die durch höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb Ihres Verantwortungsbereichs verursacht werden.

Der Veranstalter haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von ihm verursachten Schäden unbeschränkt. In Falle leichter Fahrlässigkeit haftet er bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Im Übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit eine wesentliche Auslobungspflicht verletzt wurde. Wesentliche Auslobungspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung von Auslobungen überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung ein Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

Soweit nach diesen Teilnahmebedingungen die Haftung des Veranstalters beschränkt oder ausgeschlossen ist, gilt das auch für ihre Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Datenschutz

Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden Daten der Teilnehmer (Instagram Name, Inhalte des Kommentars und im Falle des Gewinns Postadresse/ Postanschrift) gem. Art. 6 Abs. 1 lit b) DS-GVO durch den Veranstalter als zuständige verantwortliche Stelle erhoben und verarbeitet. Diese Daten werden von dem Veranstalter ausschließlich zur Ermittlung des Gewinners, zur Prüfung der Einhaltung der Teilnahmebedingung, sowie zur Übersendung des Gewinnes verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden so lange gespeichert, bis die Abwicklung des Gewinnspiels durchgeführt wurde oder dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Danach werden die Daten umgehend gelöscht. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Beschwerde (Art. 15 ff., 77 DS-GVO) bleiben davon unberührt. Weitere Datenschutzhinweise finden Sie unter in den Datenschutzbestimmungen auf der Website des Veranstalters.

Der Datenschutzbeauftragte des Veranstalters (konkret von beiden o.g. Firmen) ist Vanessa Martin.

Widerspruchsrecht:

Jeder Teilnehmer hat das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung ihn betreffender personenbezogener Daten, in die er zuvor eingewilligt hatte, beim Veranstalter durch einfache E-Mail an die nachfolgend genannte E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten Widerspruch einzulegen: rrz@cbre.com. Der Veranstalter verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, sie kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten des betroffenen Teilnehmers überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

§ 9 Sonstiges

Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Beurteilung der eingereichten Gewinnspielbeiträge und die Ziehung der Gewinner ausgeschlossen.

Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese Teilnahme- und Durchführungsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.